Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Auftragsdatenverarbeitung nach DSGVO.
Wichtiger Hinweis: Grundsätzlich sind Sie selbst in der Verantwortung, die Grundsätze der DSGVO zu beachten. Unsere Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Wir empfehlen Ihnen sich von einem Anwalt oder Datenschutzbeauftragten beraten zu lassen.
Sollten Sie weitere Fragen zum Auftragsverarbeitungsvertrag haben, stehen wir Ihnen gerne unter datenschutz@lansol.de zur Verfügung. Weitergehende Informationen zur DSGVO finden Sie hier.
Wo kann ich eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit LANSOL abschließen?
Im Kundencenter:
Sie finden unseren Vertrag zur Auftragsverarbeitung in Ihrem Kundencenter.
- Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Kundencenter an.
- Klicken Sie im Hauptmenü auf den Button "Downloads".
- Unter "Auftragsverarbeitungsvertrag" können Sie sich die Datei direkt herunterladen.
Senden Sie uns bitte den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Vertrag per E-Mail an: dsgvo@lansol.de.
Via E-Mail:
Bitte senden Sie eine E-Mail an datenschutz@lansol.de.
Wer muss einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen?
Gewerbliche Kunden & Vereine:
Füllen Sie bitte für den Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrags den AV-Vertrag aus und unterzeichnen diesen je nach Rechtsform als Vorstand, Geschäftsführer oder Inhaber bzw. lassen diesen unterzeichnen
Privatkunden:
Sie müssen den AV-Vertrag nicht unterzeichnen, sofern die Nutzung unserer Leistung rein privat erfolgt. Geht die Nutzung darüber hinaus, so bitten wir auch hier um die Unterzeichnung des Vertrags.
Kommen bei Abschluss des AV-Vertrags Kosten auf mich zu?
Nein, beim Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrags entstehen keine Gebühren.